Get the #1 Bible app for transformative study, preaching, and teaching.
Sign in or register for a free account to set your preferred Bible and rate books.
Richten.
1) Die Quelle und der Schützer des Rechts ist Gott. Sein Richten umfasst alle Welt (1Mos. 18, 25; 1Sam. 2, 10; Psa. 9, 9; Psa. 82, 8; Psa. 94, 2; Psa. 105, 7; Röm. 3, 6) und alle Zeiten (Psa. 119, 52; Psa. 7, 12). Er richtet ebenso Völker (Psa. 7, 9; Psa. 9, 20; Psa. 67, 5; Psa. 96, 10; Apg. 7, 7; 2Chr. 20, 12; Jes. 3, 13; Jes. 51, 5) als Häuser (1Sam. 3, 13) und einzelne (1Mos. 16, 5; 1Mos. 30, 6; 1Mos. 31, 53; 1Sam. 24, 13. 1Sam. 24, 16; Hes. 18, 30), hoch wie nieder (Hiob 21, 22; Psa. 75, 8), die Fürsten und Ältesten (Jes. 3, 14), selbst die Götter (Psa. 82, 1; 4Mos. 33, 4), ohne Ansehen der Person (1Petr. 1, 17), mit Gerechtigkeit (Hiob 8, 3; Jer. 11, 20). Seine Gerichte sind gerecht (Psa. 119, 75) und wahrhaftig (Offb. 16, 7; Offb. 19, 2), unbegreiflich (Röm. 11, 33, vergleiche Weish. 17, 1; Tob. 3, 5), dabei ebenso gelinde und barmherzig als streng (Weish. 12, 18; Sir. 16, 12).
Gottes Richten bezieht sich auf sein Reich; Gerechtigkeit und Gericht ist seines Stuhls Festung (Psa. 89, 15; Psa. 97, 2; Psa. 9, 5. Psa. 9, 8; Psa. 33, 5); er schafft Gerechtigkeit und Gericht in Jakob (Psa. 99, 4), besonders allen, die Unrecht leiden (Psa. 103, 6). Dieses Richten hat zwei Seiten; gegen die Feinde seines Reichs ist es schrecklich, aber seinen Schutzgenossen schafft es Raum und wirkt erlösend (Psa. 136, 24; Oba. 21). Der Herr weiß die Frommen im Gericht zu erhalten, so in der Sintflut, bei Sodom (2Petr. 2, 5. 2Petr. 2, 7. 2Petr. 2, 9). Ja, das Gericht über Ägypten und Kanaan bringt Israel Freiheit und Sieg (2Mos. 6, 6; 2Mos. 7, 4; 1Mos. 15, 14. 1Mos. 15, 16), wie auch das Endgericht über Babel und das Tier Zions Erlösung ist (Offb. 18, 8. Offb. 18, 10. Offb. 18, 20; Offb. 19, 2. Offb. 19, 11; 5Mos. 32, 36). So bitten auch einzelne Gläubige um ein solches hilfreiches richterliches Einschreiten Gottes zu ihren Gunsten (1Mos. 30, 6; Psa. 35, 24; Psa. 43, 1; Psa. 119, 84; Psa. 7, 9). Er ist ein Richter der Witwen und Waisen (Psa. 68, 6; Psa. 76, 10).
Indes geht das Richten des göttlichen Königs nicht bloß gegen die äußeren Feinde (1Kor. 5, 13), sondern besonders gegen das innere Verderben nach dem Grundsatz, dass das Gericht am Hause Gottes anhubt (1Petr. 4, 17; Hes. 9, 6). Nicht milder, sondern schärfer wird die Sünde des Volks Gottes beurteilt, Amos 3, 2. Gott geht mit seinem Volk ins Gericht (Psa. 50, 4; Hebr. 10, 30). Die Gottlosen bleiben nicht im Gericht (Psa. 1, 5). Zion muss durchs Recht erlöst werden (Jes. 1, 27) und nur mit dem gereinigten Rest will der Herr sich verloben in Gerechtigkeit und Gericht (Hos. 2, 21). In der messianischen Zeit wird der theokratische König dem Recht zum Sieg verhelfen (Jes. 9, 6; Jes. 11, 3. Jes. 11, 4; Jes. 16, 5; Jes. 33, 5; Jes. 2, 4; Micha 4, 3; Psa. 72, 1. Psa. 72, 2; Matth. 12, 18. Matth. 12, 20). Die Mittel, durch die Gott richtet, sind teils äußere, Feuer und Schwert (Jes. 66, 16), Pest und Blut (Hes. 38, 22), teils innere, sein Geist (Jes. 4, 4) und Wort (Hebr. 4, 12).
Als nun der Messias erschien, befriedigte er als Richter die Erwartungen des Täufers nicht, der ihn die Axt und Worfschaufel nicht sofort schwingen sah. Aber sein Gericht war umso intensiver, je innerlicher es war. vergleiche Joh. 3, 17; Joh. 12, 47; Joh. 8, 15. Das Gericht über den Ungläubigen ist, dass er die Finsternis dem Lichte vorzieht, Joh. 3, 18. Joh. 3, 19. So ist es ebenso wahr: Ich bin zum Gericht in die Welt gekommen (Joh. 9, 39, vergleiche Joh. 5, 30; Joh. 8, 16. Joh. 3, 26), denn die durch sein Wort bewirkte innere Scheidung geht auf den Grund. Dieses Richten des Herrn setzt sich fort durch seinen Geist. Der Geist überweist die Welt, dass der Fürst dieser Welt gerichtet ist (Joh. 16, 11). Jetzt geht das Gericht über die Welt (Joh. 12, 31), nämlich durch die Vollendung des Werkes Christi. Christi Tod ist die vollkommenste Vereinigung von Gericht und Erlösung: Gericht über Sünde, Welt und Weltfürsten, Erlösung für die an ihn Glaubenden (Jes. 53, 8; Apg. 8, 33). So ist auch die Feier dieses Todes, das Nachtmahl, doppelseitig: der unwürdig Essende isst sich ein Gericht, 1Kor. 11, 29. 1Kor. 11, 34. Doch alle diesseitigen Gerichte sind nicht vollständig und nicht unausweichlich (Psa. 10, 5; Spr. 8, 11); die Weltgeschichte ist nicht das Weltgericht. Daher das schmerzliche Ringen, das Richten Gottes zu verstehen, in Hiob, Prediger und Psalmen (Hiob 22, 13; Hiob 35, 14; Spr. 3, 16. Spr. 3, 17) und das Postulat eines Weltgerichts (Spr. 11, 9; Spr. 12, 14; 2Thes. 1, 5; Offb. 6, 10). Das ist der Tag des Herrn, von dem alle Propheten weissagen, da alle Heiden im Tal Josaphat gerichtet werden (Joel 4, 12; Dan. 7, 10. Dan. 7, 22; Psa. 96, 13; Psa. 98, 9; Psa. 110, 6).
Aber Gott, der Richter aller (Hebr. 12, 23), richtet selbst niemand, sondern alles Gericht hat er dem Sohn gegeben (Joh. 5, 22. Joh. 5, 27). Durch einen Mann will Gott den Erdkreis richten mit Gerechtigkeit (Apg. 17, 31; Röm. 2, 16). Er ist bestimmt von Gott zum Richter der Lebendigen und Toten (Apg. 10, 42; 2Tim. 4, 1. 2Tim. 4, 8; 1Petr. 4, 5; Jak. 5, 9), wie Jesus selbst sich als Weltrichter erklärt (Matth. 7, 22; Matth. 16, 27; Matth. 25, 31ff), denn die Zeit der Toten ist gekommen gerichtet zu werden (Offb. 11, 18; Offb. 14, 7) nach ihren Werken (Offb. 20, 12. Offb. 20, 13), und die Auferstehung des Gerichts (Joh. 5, 29). Schon vorher wurden böse Engel und Menschen gepeinigt, aber aufbewahrt zum Endgericht (2Petr. 2, 4. 2Petr. 2, 9; 2Petr. 3, 7; Jud. 6, vergleiche Matth. 5, 25), mit einem schrecklichen Warten des Gerichts (Hebr. 10, 27). Insofern kann man von einem Partikulargericht reden, das man in Hebr. 9, 27; Spr. 11, 9 finden will. Aber das jüngste allgemeine Gericht ist der Tag der Offenbarung des gerechten Gerichts Gottes (Röm. 2, 5), des ewigen Gerichts (Mark. 3, 29; Hebr. 6, 2), da einem jeden endgültig Lob widerfahren und auch das Verborgene gelohnt wird (1Kor. 4, 5; Matth. 6, 6; Hebr. 13, 4). Alle, die der Wahrheit nicht glauben, werden gerichtet (2Thes. 2, 12), und zwar schärfer als die greulichsten Heidenorte (Matth. 10, 15; Matth. 11, 22. Matth. 11, 24; Luk. 10, 14). Die Gläubigen werden zwar vor dem Richtstuhl Christi dargestellt und offenbar (Röm. 14, 10; 2Kor. 5, 10), aber mit Freude (1Joh. 4, 17), denn der Gerichtstag ist ihr Erlösungstag, auf den sie versiegelt sind (Eph. 4, 30). Ja, die Heiligen nehmen Anteil am Gericht über die Welt und die Engel (1Kor. 6, 2. 1Kor. 6, 3; Jud. 14, Jud. 15; Offb. 20, 4; Weish. 3, 8), beziehungsweise die Apostel über Israel (Matth. 19, 28; Luk. 22, 30), wie freilich auch die Niniviten und die sabäische Königin an jenem Tage die Leute dieses Geschlechts verdammen werden, wenn sie ihnen gegenübergestellt werden, Matth. 12, 41. Matth. 12, 42. Matth. 12, 27; vergleiche Jüngstes Gericht und Abb. Matth. 12, 20.
— 2) Auch der gottebenbildliche Mensch ist also zum Richten bestimmt. Der Mensch muss richten, das heißt ein sittliches Urteil fällen, nur nicht nach dem Ansehen (Joh. 7, 24; 2Kor. 10, 7), nicht fleischlich (Joh. 8, 15), sondern ein rechtes Gericht. Recht zu richten und Güte und Barmherzigkeit am Bruder zu beweisen (Sach. 7, 9; Sach. 8, 16), gehört zum Schwersten des Gesetzes (Matth. 23, 23; Luk. 11, 42). Nach dem natürlichen Wahrheitssinn schon kann man ein richtiges Urteil über offenbare Wahrheiten erwarten (Luk. 12, 57; Apg. 4, 19; Apg. 26, 8; 5Mos. 32, 31; Jes. 5, 3; Psa. 51, 6). Freilich in Sachen des Geistes muss geistlich geurteilt werden, und nur der geistliche Mensch richtet alles und wird von niemand gerichtet (1Kor. 2, 13–15), Christen wird ein geistliches Urteil zugetraut (1Kor. 10, 15; 1Kor. 11, 13), auch zur Schlichtung von Streitigkeiten (1Kor. 6, 5) und zur Kritik von Lehrvorträgen (1Kor. 14, 29). Allerdings sind nicht aller Werke sofort zum Richten reif (1Tim. 5, 24. 1Tim. 5, 25).
Aber offenbare Sünden innerhalb der Gemeinde soll die Kirchenzucht richten (1Kor. 5, 12. 1Kor. 5, 13). Vor allem gilt es, sich selbst vor dem Nachtmahl zu richten (1Kor. 11, 31). Aber es gibt auch ein sündhaftes Richten (Matth. 7, 1. Matth. 7, 2; Luk. 6, 37), da man ohne Liebe und ohne Beruf über den Nächsten urteilt und damit in Gottes Befugnisse eingreift (Jak. 2, 4; Jak. 2, 11. Jak. 2, 12), indem man einen fremden Knecht (Röm. 14, 4) vor der Zeit (1Kor. 4, 5) richtet. Vor einem solchen menschlichen Tag hat der Apostel keinen Respekt, ja er richtet sich selbst nicht V. 1Kor. 4, 3 und 1Kor. 4, 4. Unentschuldbar ist, eben das zu tun, was man am anderen richtet (Röm. 2, 1. Röm. 2, 3), oder dem Bruder Dinge zur Sünde zu machen, die Adiaphora, also auf seinem Standpunkt nicht tadelnswert sind (Röm. 14, 3. Röm. 14, 10. Röm. 14, 13), wie überhaupt ein unbarmherziges Gericht über den Unbarmherzigen ergeht (Jak. 2, 13; Jes. 58, 9).
Endlich gehört hierher das berufsmäßige Richten, das Richteramt (siehe Gericht, Richter, König). Das Gesetz verlangt vor allem, den Angeklagten zu hören (Joh. 7, 51; Apg. 25, 16). Die Richter sollen wohl forschen und scharf prüfen (5Mos. 13, 15; 5Mos. 19, 18). Das Gesetz häuft die Ausdrücke, um hervorzuheben, wie nachdrücklich und ausdauernd diese Untersuchung sein soll. Keine Nebenrücksicht soll das Urteilfinden stören, und so soll auch das Urteil zum Schrecken der Gottlosen und Schutz der Waisen ausgeführt werden (Psa. 72; Jes. 11). Wegen der inneren und äußeren Schwierigkeit des Amts warnt Sirach davor, es sich zu wünschen (Sir. 7, 6).
|
About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
| Support Info | depdbiblen |
Loading…